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Anwaltskanzlei Scholz Herten
Anwaltskanzlei für Medizinrecht in Herten
Rechtsanwalt Medizinrecht Herten
Schwerpunkt Medizinrecht der Kanzlei Scholz
Arzthaftung im Medizinrecht
Rechtsanwältin Scholz, Herten

Anspruch auf Schaden­er­satz und Schmer­zens­geld

Besteht ein Arzthaftungsanspruch, haben Sie beispiels­weise ggf. einen An­spruch auf Er­satz von

  • Heilungskosten
  • vermehrten Bedürfnissen (z.B. behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnung)
  • Haushaltsführungs- und Verdienstausfallschaden
  • Unterhalt
  • Beerdigungskosten
  • Zahlung einer Schmerzensgeldrente

Das Schmerzensgeld ist ebenfalls ein Schaden­ersatz­an­spruch. Es dient dem Aus­gleich immaterieller Schäden, die sich im Gegensatz zu den materiellen (Vermögens-)schäden nicht so einfach beziffern lassen. Es hat Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. D.h. der Ge­schädigte erhält für Stärke und Ausmaß der erlittenen Beeinträchtigung zur Genugtuung eine Ent­schädigung. Zugleich dient es als Ausgleich für das, was der Geschädigte ihm angetan hat.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Einzelfall ab.

Gerne übernehmen wir für Sie die Bezifferung Ihres Schmer­zens­geld­an­spruches.