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Anwaltskanzlei Scholz Herten
Arzthaftung im Medizinrecht
Rechtsanwältin Scholz, Herten
Schwerpunkt Medizinrecht der Kanzlei Scholz
Anwaltskanzlei für Medizinrecht in Herten
Rechtsanwalt Medizinrecht Herten

Arzthaftung und Behandlungsfehler

Arzthaftung

Unter Arzthaftung versteht man die zivil­recht­liche Haftung des Arztes und/­oder Kranken­haus­trägers gegen­über seinem Patienten bei Pflicht­verletzung des Be­handlungs­vertrages. Der Arzt und/­oder Kranken­haus­träger haftet ins­besondere für so­genannte Be­handlungs­fehler. Der Arzt schuldet aus dem Be­handlungs­vertrag im Allgemeinen die Be­handlung nach dem so­genannten Fach­arzt­standard. Entspricht der ärztliche Eingriff nicht den Er­wartungen des Patienten, muss also ins­besondere geklärt werden, ob der Fach­arzt­standard ein­gehalten wurde. Bei einfachen Be­handlungs­fehlern sind Sie in der vollen Beweis­pflicht. Anders ist dies beim groben Be­hand­lungs­fehler. Beim groben Be­hand­lungs­fehler wird vermutet, dass Ihr Schaden ursächlich auf den Behandlungs­fehler des Arztes zurück­zu­führen ist. Für einen schick­sal­haften Verlauf haftet der Arzt und/­oder Krankenhaus­träger nicht. Zur Klärung wird die Patienten­doku­mentation bei­gezogen.

Arzthaftungsprozess

Im Arzthaftungsprozess wird üblicher­weise ein Sach­verständiger unter Hin­zuziehung der Pa­tien­ten­doku­mentation damit be­auftragt, fest­zu­stellen, ob ein Behandlungs­fehler oder schick­sal­hafter Verlauf vorliegt und ob ein Be­hand­lungs­fehler als grob ein­zu­schätzen ist.

Wir klären für Sie, sowohl gerichtlich als auch außer­gerichtlich, ob ein einfacher, grober Be­hand­lungs­fehler oder ein schicksalhafter Ver­lauf gegeben ist.